Wer umweltbewusst pendeln und gleichzeitig etwas für seine Gesundheit tun möchte, der kommt um ein Commuter-Bike nicht herum. Und wer schneller mehr Kilometer zurücklegen und dennoch entspannt ankommen will, greift häufig zu einem S-Pedelec. Wir haben zusammengestellt, was man über die 45 km/h schnellen E-Bikes wissen sollte.

Die letzten Monate – gefühlt Jahre – haben unseren Alltag in puncto Beruf, Lebenseinstellung und Mobilität auf den Kopf gestellt. Homeoffice, Ausgangsbeschänkungen und Zoom-Meetings haben uns kompromisslos zum Rückzug ins Private gezwungen. Paradoxerweise oder vielleicht gerade deshalb ist das Bedürfnis nach einer anderen Art von Mobilität gewachsen, abseits von Auto und Bahn. Vor allem der E-Bike-Markt wurde von der hohen Nachfrage geradezu überrollt. Immer mehr Menschen suchen eine gesunde und nachhaltige Alternative zum Pendeln, bei der die Motorunterstützung von Bikes eine immer größere Rolle spielt. Doch der Markt ist genauso unübersichtlich wie die rechtlichen Vorschriften, die die einzelnen E-Bike-Modelle mit sich bringen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir für euch genauer hingesehen und den Unterschied zwischen Pedelecs und S-Pedelecs herausgearbeitet. Grundsätzlich fährt das „normale“ Pedelec mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h und wird umgangssprachlich meist als E-Bike bezeichnet. Im Gegensatz dazu unterstützt der Motor beim S-Pedelec die Tretenden bis zu 45 km/h.

Wunsch versus Realität

Mit 45 km/h auf dem Fahrrad Strecke machen – das ist schon ein unschlagbares Argument für die Anschaffung eines S-Pedelecs und auch ein wichtiger Baustein hin zur Mobilitätswende. Doch gerade die rechtliche Einstufung als Moped steht dem Siegeszug der S-Pedelecs im Weg. Für Fahrradwege sind sie zu schnell, deshalb werden sie von dort verbannt und müssen per Gesetz auf die Straße. Das funktioniert gerade noch in 30er-Zonen, wo das schnelle E-Bike bequem mit dem Verkehr mithalten kann, doch schon bei 50 km/h wird das Pedelec von Personen in Autos als Fahrrad angesehen und dementsprechend oft riskant überholt. Wer auf dem Sattel eines S-Pedelecs sitzt, fühlt sich deshalb oft auf den Radwegen sicherer und ist damit illegal unterwegs. Hier müsste sich die Regierung Gedanken machen, ob es nicht zwischen Bike und Moped eine ganz eigene Kategorie geben könnte. Schließlich liegt die realistische Durchschnittsgeschwindigkeit mit dem S-Pedelec bei 30–35 km/h. In einem politischen Themenpapier fordert der Zweirad Industrieverband (kurz ZIV): „Das Fahren mit S-Pedelecs muss deshalb sicherer werden! Außerörtliche Radwege sowie Radschnellwege sollten für S-Pedelecs freigegeben werden.“

Zeitgewinn beim Pendeln

Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist, fährt z. B. dank Bosch Performance Line Speed-Motor mit 300 W statt 250 W wie beim E-Bike. Damit erreicht man Durchschnittsgeschwindigkeiten von 30 bis 35 km/h. Um die 45 km/h zu knacken, muss man schon eine sehr gute Fitness haben. Wir wollten die tatsächliche Geschwindigkeit einmal miteinander vergleichen und haben deshalb auf den 25 km zwischen Leonberg und Stuttgart ein S-Pedelec gegen ein E-Bike antreten lassen: Die Fahrtzeit betrug 45 min gegenüber der gut 60 min auf einem herkömmlichen E-Bike. Die Zeitersparnis belief sich demnach auf etwa 15 min.

Der aktuelle Bosch Performance Line Speed-Motor hat ab dem Modelljahr 2021 ein stärkeres Drehmoment von 85 Nm.

Definition S-Pedelec / 45-km/h-E-Bike

Ein S-Pedelec ist ein Elektrofahrzeug, das einen beim Treten mit maximal 4 Kilowatt (kW) bis maximal 45 km/h unterstützt. Es gilt als leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug bzw. zweirädriges Kleinkraftrad (L1e-B).

Schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h sind rein äußerlich kaum von herkömmlichen E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h zu unterscheiden. Rechtlich sind sie jedoch im Gegensatz zu ihren langsameren Geschwistern keine Fahrräder, sondern werden EU-weit als Kleinkrafträder, also Mopeds, eingestuft: Sie müssen in den meisten Ländern die Straße benutzen und dürfen weder auf Wald- oder Feldwegen noch auf Radwegen fahren. So weit die EU-Vorschriften, die eigentlich eindeutig sind. Heruntergebrochen auf die einzelnen Länder zeigt sich jedoch, dass jedes Land und oft wiederum einzelne Bundesländer oder Gemeinden ihren ganz eigenen Umgang mit den 45-km/h-Pedelecs festgelegt haben. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich an Vorschriften innerhalb Europas, der Endverbrauchende zunehmend verwirrt. Auch das führt dazu, dass die Verbreitung von S-Pedelecs gerade in Deutschland nur sehr schleppend verläuft. 2020 lag der Anteil an 45 km/h schnellen E-Bikes hier nur bei 0,5 % aller verkauften E-Bikes, in der Schweiz lag er bei stolzen 11,3 %. Das könnte auch daran liegen, dass S-Pedelecs dort ausdrücklich auf Radwegen unterwegs sein sollen.

Was gibt es beim Fahren mit S-Pedelecs zu beachten?

Durch die rechtliche Gleichstellung mit einem Moped ergeben sich für den Betrieb eines E-Bikes mit Support bis 45 km/h besondere Pflichten, die wir im Folgenden für euch zusammengestellt haben. Obwohl die Rechtsprechung auf EU-Ebene Rahmenbedingungen für die Nutzung setzt, regeln die einzelnen Staaten, Bundesländer und Städte die Details teilweise unterschiedlich. Also schaut euch vor dem Kauf eines S-Pedelecs bitte genau die Bestimmungen in eurer Region an.

Führerscheinpflicht

Um ein S-Pedelec im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, benötigt man in der EU einen Kfz-Führerschein der Klasse AM, den man ab 16 Jahren erwerben kann. Automatisch im Besitz dieser Fahrerlaubnis sind alle mit gültigem Pkw- oder Motorrad-Führerschein.

Versicherungspflicht und Versicherungskennzeichen

Durch die verkehrsrechtliche Gleichstellung mit dem Moped muss man für das 45 km/h schnelle E-Bike ein Versicherungskennzeichen erwerben und am Bike montieren. Der Jahresbeitrag für die vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beträgt in Deutschland 29,20 €, eine zusätzliche Fahrzeugversicherung (Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung) beläuft sich auf 59,90 €.

Grün, Schwarz, Blau sind die Farben der Versicherungskennzeichen in Deutschland. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr (Start jeweils am 01. März). 2019 hatten sie die Farbe Grün, 2020 waren sie schwarz, 2021 ist Blau dran und 2022 beginnt es dann wieder mit Grün.

Helmpflicht

Es ist das Tragen eines geeigneten Helms vorgeschrieben. Die marktüblichen Fahrradhelme erfüllen die Norm EN 1078 ohne Probleme – sonst dürften sie in Europa auch gar nicht verkauft werden. In den Niederlanden gibt es zusätzlich die NTA 8776-Norm, durch die der Helm erhöhte Anforderungen erfüllen muss. Wenn er das tut, kann er dort auch als S-Pedelec-Helm vermarktet werden. Vermutlich wird diese Norm zukünftig auch in den übrigen EU-Staaten gelten. Helme, die diese erhöhten Anforderungen erfüllen, sind in vielen Ländern bereits auf dem Markt.

Mit seiner erweiterten Schutzfläche im Schläfen- und Nackenbereich erfüllt der PECTOR ME-1 auch die Norm NTA 8776 für Speed-Pedelec-Helme.

Straßenpflicht

Rad,- Feld- oder Waldwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden. Eine Ausnahme gilt z. B. für Tübingen: Hier gibt es Radwege mit dem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“. Das liegt daran, dass einzelne Gemeinden gezielt Radwege für S-Pedelecs freigeben dürfen. Einbahnstraßen dürfen nur in Fahrtrichtung genutzt werden, auch wenn für Radfahrende die Gegenrichtung freigegeben ist.

Mit dem S-Pedelec auf dem Radweg – in Deutschland bislang grundsätzlich nicht erlaubt!
Ausflüge ins Gelände sind für S-Pedelecs tabu!
Auch den Radschnellweg dürfen S-Pedelecs wegen ihrer rechtlichen Gleichstellung mit einem Moped nicht benutzen. Ein Zusatzschild „S-Pedelecs frei“, eventuell mit einer Begrenzung auf max. 30 km/h, könnte die Lösung sein!
Der Schilderwald an einem Feldweg signalisiert durch den Zusatz „Mofa frei“, dass hier zwar Mofas (25 km/h) aber keine S-Pedelecs fahren dürfen.
Hier fehlt das Zusatzschild „S-Pedelecs frei“! Somit dürfen auch auf dieser Fahrradstraße in Stuttgart keine S-Pedelecs fahren.

Anhänger und Kindertransport

Im Gegensatz zum Fahrrad und E-Bike dürfen mit dem S-Pedelec keine Kinder-Anhänger gezogen werden. Der Kindertransport ist jedoch auf einem montierten Kindersitz für Kinder bis sieben Jahren erlaubt. Manche Hersteller untersagen das allerdings, deshalb sollte man zur Klärung unbedingt einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Für schnelle E-Lastenräder ist der Transport mit zugelassenen Kindersitzen auf der Ladefläche grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass das in der Betriebserlaubnis festgehalten ist.

Betriebserlaubnis (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)

In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung sind – ähnlich dem Fahrzeugschein beim Pkw – die wesentlichen Merkmale des Fahrzeugs wie Hersteller, Typ-Bezeichnung, Fahrgestellnummer, Motorleistung, zulässige Reifengrößen usw. aufgeführt. Die Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Also Vorsicht beim Teiletausch! Das schnelle E-Bike ist nach seiner Abnahme (Betriebserlaubnis) beim Hersteller in seiner technischen Ausführung festgelegt, weshalb Änderungen wie z. B. andere Lenker oder Federgabeln sowie Anbauten bestimmter Komponenten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Deshalb verweisen die Hersteller auf Originalteile bzw. solche mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Ansonsten müssen neue Teile von einem akkreditierten Prüfinstitut eingetragen werden. Kurzum: Umbau auf eigene Faust oder mithilfe der Bike-Werkstatt ist nicht ohne Weiteres möglich!

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, in dem alle relevanten technischen Details des S-Pedelecs aufgeführt sind. Es sollte deshalb sicher zu Hause aufbewahrt werden, eine Mitführungspflicht besteht nicht.

0,5-Promille-Grenze

Da S-Pedelecs verkehrsrechtlich keine Fahrräder sind, sondern dem Kleinkraftrad gleichgestellt werden, gilt beim Fahren die 0,5-Promille-Grenze. Ausnahme sind Menschen, die den Führerschein erst seit Kurzem haben, und alle unter 21 Jahren: Sie dürfen alkoholisiert kein Kfz fahren. Auf dem Fahrrad hingegen gilt man erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und muss schieben oder das Rad ganz stehen lassen. Allerdings kann man sich auch bereits bei einem Alkoholgehalt ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn man durch seine Fahrweise auffällt und andere gefährdet.

Mitnahme im ÖPNV

Da es sich beim S-Pedelec verkehrsrechtlich um ein Moped handelt, ist es generell von der Mitnahme im ÖPNV ausgeschlossen. In Deutschland erlaubt nur NRW die Mitnahme im ÖPNV. In Niedersachsen darf man S-Pedelecs zumindest in Nahverkehrszügen mitnehmen, während in anderen Bundesländern die Diskussion darüber noch läuft bzw. noch gar nicht in Gang gekommen ist.

Technische Vorschriften

Die wichtigsten technischen Kriterien, die S-Pedelecs erfüllen müssen:

  • Geschwindigkeit mit Motorunterstützung beim Treten: maximal 45 km/h bei einer maximalen Motorleistung von 4 kW (4.000 W), darf allerdings nur bis zum Vierfachen der Pedalkraft unterstützen
  • Rückspiegel
  • Hupe
  • festmontierte Lichtanlage (Dauerlicht bei der Fahrt)
  • Bremslicht
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Seitenständer muss bei Entlastung selbständig einklappen
  • Bremshebel mit Kugelenden
  • Reifenprofiltiefe: mindestens 1,0 mm
  • Reifen, die der ECE-R 75 entsprechen
  • mehrspurige S-Pedelecs (z. B. Lastenräder) brauchen zusätzlich Blinker und eine Füllstandsanzeige der Bremsanlage
  • nur Ersatzteile verwenden, die laut Betriebserlaubnis (BE) freigegeben sind
Rückspiegel
Hupe
festmontierte Lichtanlage
Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung
Seitenständer, der bei Entlastung selbstständig einklappt
Bremshebel mit Kugelenden

Bestandsschutz

Bei neuen Bestimmungen gilt für bereits zugelassene Modelle und sich im Verkehr befindliche S-Pedelecs ein Bestandsschutz, sie müssen also z. B. nicht mit einer Hupe nachgerüstet werden.

Auslandsurlaub mit dem S-Pedelec

Da die Vorschriften selbst innerhalb der EU voneinander abweichen, sollte man sich vorher über die gesetzlichen Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Das Versicherungskennzeichen gilt zwar auch im Ausland, jedoch gibt es sowohl bei der Wegenutzung als auch bei der Helmpflicht Unterschiede.

Besonderheiten in Belgien

In der technischen Verordnung (Verordnung 168/2013) hat die Europäische Union das Speed-Pedelec als Moped eingestuft. Und so haben alle Mitgliedstaaten diese Kategorie übernommen, nur nicht Belgien. In der belgischen Verkehrsordnung wird das S-Pedelec nicht einfach als Moped deklariert, stattdessen wurde eine separate Kategorie erstellt: Moped Class P – Speed ​​Pedelec. Dadurch konnte man die Verkehrsregeln anpassen und auch neue Verkehrszeichen entwickeln, die unter Verwendung des Buchstabens „P“ S-Pedelecs zulassen oder ausschließen. Das heißt: Wenn das Tempolimit auf der Straße 50 km/h beträgt, kann man auf dem Speed-Pedelec zwischen Straße oder Radweg wählen. Wenn das Tempolimit auf der Straße höher als 50 km/h ist, muss man in Belgien den Radweg benutzen.

Besonderheiten in Österreich

S-Pedelecs sind in Österreich als Motorfahrrad (Moped-Status) zulassungspflichtig. Das heißt, die Kfz-Zulassungsstelle erteilt unter Vorlage der EU-Übereinstimmungsbescheinigung ein Kennzeichen. Außerdem ist zu beachten:

  • Motorradhelm nach Norm ECE-R 22-05 ist Pflicht, ein Fahrradhelm genügt nicht
  • Verbandpäckchen muss mitgeführt werden

Besonderheiten in der Schweiz

Als Nicht-EU-Mitglied geht die Schweiz ihren ganz eigenen Weg. Folgende Punkte gelten dort:

  • die maximale Motorleistung liegt bei 1.000 W; in der EU geht sie bis max. 4.000 W hoch
  • Radwegpflicht, sofern einer vorhanden ist
  • Kennzeichen mit gültiger Vignette
  • Kindersitze und die Benutzung von Anhängern sind erlaubt
  • für 14- bis 16-Jährige Führerscheinpflicht M, danach frei
So sieht das Schweizer Kennzeichen mit Vignette an einem Schweizer S-Pedelec aus.

S-Pedelecs im Test: Diese Modelle haben wir getestet

Aufgrund der hohen Anforderungen an Einzelkomponenten gelten die Speed-Bikes als Technologieträger. Sie garantieren hohe Geschwindigkeiten, sind äußerst komfortabel und perfekt fürs Pendeln gerüstet. Die ersten Modelle konnten wir bereits fahren, weitere Tests laufen gerade oder sind in Planung. Hier geht’s zu drei interessanten Modellen:

Diamant Zouma Supreme+ S (zum Test)

Das Diamant Zouma Supreme+ S begeistert uns mit schickem Design und überlegenem Handling. Das S-Pedelec überzeugt mit einem kräftigen Motor, einem sehr ausgewogenen Handling und gut modulierbaren Bremsen. Dadurch ist es ein selbstsicherer Daily-Driver für pendelnde Bike-Fans, die nicht nur den Weg als Ziel haben, sondern die tatsächlich etwas bewegen wollen. Kurzum: eines der besten 45er-Bikes, die wir bisher gefahren sind. Hier geht’s zum ausführlichen Test.


HNF-NICOLAI XD3 All-Terrain (zum Test)

Das HNF-NICOLAI XD3 ist ein tolles Bike für alle, die ihre verschwendete Zeit im Pkw minimieren und gegen Zeit auf dem Rad eintauschen wollen. Das XD3 weiß mit einem tollen Look, einer hervorragenden Verarbeitung und einer für den Einsatzzweck sinnvollen Ausstattung zu glänzen. Lediglich bei den Bremsen hätten wir uns ein System mit mehr Biss gewünscht. Das Bike vermittelt durch eine hohe Laufruhe viel Sicherheit, der Bosch-Motor bringt euch ohne großen Kraftaufwand und Schweißperlen auf der Stirn auf die Arbeit. Hier findet ihr unseren kompletten Test.


Dauertest: Riese & Müller Supercharger GX Rohloff HS vs. Supercharger2 (zum Test)

Für ungefähr 7.200 € bekommt man bei Riese & Müller mit den Supercharger-Modellen das Rundumsorglos-Paket für Pendler und Kilometer-Veteranen. Die GX-Version ist besonders für Langstreckenfahrer und Forststraßen-Pendler durch den breiteren Lenker, die Hörner an den Griffenden und den zusätzlichen Front-Gepäckträger das Rad der Wahl. Was die erste Generation des Supercharger missen lässt, findet sich weitestgehend in der zweiten Evolutionsstufe, die mit der Vorstellung der neuen Bosch-Motoren-Generation lanciert wurde. Das aktuelle Supercharger2 ist ein rundes und modernes Konzept, das in der Straßenversion alle Häuserschluchten-Jäger begeistert und in der GX-Variante ein treuer Begleiter für alle Full-Time-Jobber und Weekend-Warrior darstellt. Den ganzen Dauertest findet ihr hier bei unserem Schwester Magazin.

Unser Fazit zum Fahren eines S-Pedelecs

Speed-Pedelecs bieten einen enormen Radius und bringen einen entspannt und (meist) schweißfrei ans Ziel. Ein ideales, umweltfreundliches Mobilitätskonzept – gerade für Städte, die dringend den Autoverkehr minimieren müssen. Allerdings sind Speed-Pedelecs ein ganz neuer Fahrzeugtyp und die Einstufung als Moped führt im Alltag oft zu Problemen. Bleibt zu hoffen, dass hier deutlich nachgebessert wird und die rechtlichen Vorschriften nachvollziehbar vereinheitlicht werden. Und das möglichst schnell.

Ein Bild, das hoffentlich bald der Vergangenheit angehört: Der Radweg ist leer, aber das S-Pedelec muss sich die Straße mit dem Autoverkehr teilen!

Words: Manne Schmitt, Susanne Feddersen Photos: Valentin Rühl, Tobias Hörsch, Manne Schmitt